Orthopädische Einlagen für Sicherheitsschuhe müssen zertifiziert sein: Nur baumustergeprüfte Einlagen dürfen in Arbeitsschutzschuhen getragen werden, ohne deren Zulassung zu gefährden. Wir fertigen Einlagen, die zu Ihrem Schuhmodell passen und die Anforderungen der DGUV Regel 112-191 erfüllen — abgestimmt auf Ihren Arbeitsalltag, ob Stehen, Gehen oder schweres Tragen.
Die Versorgung erfolgt ausschließlich in den Fußberatungs-Sprechstunden unserer Sanitätshäuser — bringen Sie Ihre Arbeitsschutzschuhe bitte zum Termin mit. Grundlagen zur Einlagenversorgung finden Sie auf der Seite Orthopädische Einlagen.